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Die Unternehmensbewertung
schafft zumindest eine Vorstellung über den Wert des Betriebes, der
dann als Ausgangsbasis für die Kaufpreisverhandlungen im Rahmen von
M&A
Transaktionen zwischen Käufer und Verkäufer dienen kann. Sicher
spielt das Verhandlungsgeschick der Vertragspartner bei der Kaufpreisfindung
eine wesentliche Rolle und letztlich beruht der Kaufpreis auf einem Interessenausgleich
und der Einigung von Verkäufer und Käufer. Einen "Marktpreis"
oder Börsenwert für klein- und mittelständische Unternehmen
gibt es in Deutschland nicht und letztlich ist ein Unternehmen soviel
wert, wie ein Käufer bereit ist dafür zu bezahlen.
Die Ertragswertmethode ist die in Deutschland am häufigsten angewandte
Methode. In manchen Branchen wird zuweilen aber nicht der nachhaltige
Ertrag zur Berechnung des Unternehmenswertes herangezogen, sondern der
Umsatz. Häufig ist das bei reinen Dienstleistungsunternehmen wie
Ingenieurbüros, Freiberuflern oder auch Reisebüros zu beobachten.
Hier wird als Unternehmenswert der durchschnittlich erzielte Jahresumsatz
oder ein Vielfaches dessen zugrundegelegt. Der Vervielfältigter /
Multiplikator beruht im allgemeinen auf branchenspezifischen Erfahrungssätzen.
Für Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungspraxen z.B. liegt
der Multiplikator zwischen 1,2 und 1,4. des Jahresumsatzes.
Ausgehend von dem Durchschnitt der letzten drei bis fünf Jahresumsätze
wird der so ermittelte Wert um individuelle Zu- und Abschläge modifiziert.
Einmalige Umsätze werden ausgeschlossen und Umsätze, die sich
über mehrere Perioden erstrecken, werden zeitanteilig berücksichtigt.
Nach herrschender Meinung ist der Multiplikator um 25 % bis 40 % zu korrigieren,
um eine doppelte Erfassung des Substanzwertes zu vermeiden.
Nachteilig bei der Ermittlung des Unternehmenswertes auf Grundlage des
Umsatzes ist, dass dieser nichts über die voraussichtliche Gewinnsituation
aussagt. Der Unternehmenswert kleiner und mittlerer Unternehmen wird in
der Praxis deshalb häufig als Vielfaches vom durchschnittlichen Gewinn
zzgl. des Substanzwertes ermittelt. Bei dieser - auch als Praktikermethode
bezeichneten Berechnung - wird die Summe aus dem durchschnittlichen bereinigten
Gewinn der letzten drei bis fünf Jahre um den kalkulatorischen Unternehmerlohn
sowie anderen kalkulatorischen Kosten vermindert, anschließend mit
einem Multiplikator vervielfacht und zum Substanzwert addiert.
Kalkulatorischer Unternehmerlohn: Bei Kleingewerbetreibenden, Einzelkaufleuten
sowie bei inhabergeführten Personengesellschaften müssen Sie
aus dem Gewinn den kalkulatorischen Unternehmerlohn abziehen. Der kalkulatorische
Unternehmerlohn ist der Gegenwert für die unternehmerische Tätigkeit
des Inhabers, dessen Bestimmung etwas problematisch ist, weil es dafür
keine Tarife gibt. Vergleichbar ist aber ein Unternehmerlohn in Höhe
der Bezüge eines angestellten GmbH-Geschäftsführers eines
ähnlichen Unternehmens. Bei Kapitalgesellschaften mindert das Gehalt
des Inhaber-Geschäftsführers als Personalaufwand bereits den
Gewinn.
Was zum Unternehmerlohn gesagt wurde, gilt z.B. auch für kalkulatorische
Mieten, wenn das Unternehmen in eigenen Räumen betrieben wurde. Anders
als der Vorgänger muss der Käufer dann Miete für die Geschäftsräume
zahlen. Zu denken ist auch an kalkulatorische Abschreibungen oder an kalkulatorische
Zinsen. Durch die kalkulatorischen Abschreibungen soll die tatsächliche
Abnutzung der Anlagen erfasst werden. Bei gestiegenen Wiederbeschaffungskosten
sind die Abschreibungen dann nicht von den historischen Anschaffungskosten,
sondern von den Wiederbeschaffungswerten zu ermitteln. Die höheren
kalkulatorischen Abschreibungen mindern den nachhaltigen Gewinn.
Da der Unternehmer das für die Erfüllung des Betriebszweckes
eingesetzte Eigenkapital auch außerhalb seines Unternehmens gewinnbringend
einsetzen könnte, ist als Entgelt für diesen entgangenen Gewinn
der Eigenkapitalzins anzusetzen; auch das schmälert den nachhaltigen
Gewinn und somit den Unternehmenswert.
Der Faktor, mit dem der so ermittelte nachhaltige Ertrag zu multiplizieren
ist, liegt zwischen 3 und 7. Handelt es sich um ein Unternehmen, dass
ausgesprochen profitabel ist, ohne unternehmerisches Risiko, und gibt
es zahlreiche Kaufinteressenten, so können Sie mit dem Faktor 7 rechnen.
Ist die Unternehmensnachfolge mit erheblichen Risiken verbunden und lässt
sich das Unternehmen nur schwer veräußern, dann sollten Sie
als Erwerber nur das 3fache des nachhaltigen Ertrages akzeptieren. Letztlich
ist auch entscheidend, wie die finanzierende Bank den Unternehmenswert
einschätzt.
Basis ist jedoch stets auch die Durchführung einer eingehenden Unternehmensanalyse
(due
diligence)
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