Know how Unternehmensbewertung / Due Diligence

Die Unternehmensbewertung schafft zumindest eine Vorstellung über den Wert des Betriebes, der dann als Ausgangsbasis für die Kaufpreisverhandlungen im Rahmen von M&A Transaktionen zwischen Käufer und Verkäufer dienen kann. Sicher spielt das Verhandlungsgeschick der Vertragspartner bei der Kaufpreisfindung eine wesentliche Rolle und letztlich beruht der Kaufpreis auf einem Interessenausgleich und der Einigung von Verkäufer und Käufer. Einen "Marktpreis" oder Börsenwert für klein- und mittelständische Unternehmen gibt es in Deutschland nicht und letztlich ist ein Unternehmen soviel wert, wie ein Käufer bereit ist dafür zu bezahlen.

Die Ertragswertmethode ist die in Deutschland am häufigsten angewandte Methode. In manchen Branchen wird zuweilen aber nicht der nachhaltige Ertrag zur Berechnung des Unternehmenswertes herangezogen, sondern der Umsatz. Häufig ist das bei reinen Dienstleistungsunternehmen wie Ingenieurbüros, Freiberuflern oder auch Reisebüros zu beobachten. Hier wird als Unternehmenswert der durchschnittlich erzielte Jahresumsatz oder ein Vielfaches dessen zugrundegelegt. Der Vervielfältigter / Multiplikator beruht im allgemeinen auf branchenspezifischen Erfahrungssätzen. Für Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungspraxen z.B. liegt der Multiplikator zwischen 1,2 und 1,4. des Jahresumsatzes.

Ausgehend von dem Durchschnitt der letzten drei bis fünf Jahresumsätze wird der so ermittelte Wert um individuelle Zu- und Abschläge modifiziert. Einmalige Umsätze werden ausgeschlossen und Umsätze, die sich über mehrere Perioden erstrecken, werden zeitanteilig berücksichtigt. Nach herrschender Meinung ist der Multiplikator um 25 % bis 40 % zu korrigieren, um eine doppelte Erfassung des Substanzwertes zu vermeiden.

Nachteilig bei der Ermittlung des Unternehmenswertes auf Grundlage des Umsatzes ist, dass dieser nichts über die voraussichtliche Gewinnsituation aussagt. Der Unternehmenswert kleiner und mittlerer Unternehmen wird in der Praxis deshalb häufig als Vielfaches vom durchschnittlichen Gewinn zzgl. des Substanzwertes ermittelt. Bei dieser - auch als Praktikermethode bezeichneten Berechnung - wird die Summe aus dem durchschnittlichen bereinigten Gewinn der letzten drei bis fünf Jahre um den kalkulatorischen Unternehmerlohn sowie anderen kalkulatorischen Kosten vermindert, anschließend mit einem Multiplikator vervielfacht und zum Substanzwert addiert.

Kalkulatorischer Unternehmerlohn: Bei Kleingewerbetreibenden, Einzelkaufleuten sowie bei inhabergeführten Personengesellschaften müssen Sie aus dem Gewinn den kalkulatorischen Unternehmerlohn abziehen. Der kalkulatorische Unternehmerlohn ist der Gegenwert für die unternehmerische Tätigkeit des Inhabers, dessen Bestimmung etwas problematisch ist, weil es dafür keine Tarife gibt. Vergleichbar ist aber ein Unternehmerlohn in Höhe der Bezüge eines angestellten GmbH-Geschäftsführers eines ähnlichen Unternehmens. Bei Kapitalgesellschaften mindert das Gehalt des Inhaber-Geschäftsführers als Personalaufwand bereits den Gewinn.

Was zum Unternehmerlohn gesagt wurde, gilt z.B. auch für kalkulatorische Mieten, wenn das Unternehmen in eigenen Räumen betrieben wurde. Anders als der Vorgänger muss der Käufer dann Miete für die Geschäftsräume zahlen. Zu denken ist auch an kalkulatorische Abschreibungen oder an kalkulatorische Zinsen. Durch die kalkulatorischen Abschreibungen soll die tatsächliche Abnutzung der Anlagen erfasst werden. Bei gestiegenen Wiederbeschaffungskosten sind die Abschreibungen dann nicht von den historischen Anschaffungskosten, sondern von den Wiederbeschaffungswerten zu ermitteln. Die höheren kalkulatorischen Abschreibungen mindern den nachhaltigen Gewinn.

Da der Unternehmer das für die Erfüllung des Betriebszweckes eingesetzte Eigenkapital auch außerhalb seines Unternehmens gewinnbringend einsetzen könnte, ist als Entgelt für diesen entgangenen Gewinn der Eigenkapitalzins anzusetzen; auch das schmälert den nachhaltigen Gewinn und somit den Unternehmenswert.

Der Faktor, mit dem der so ermittelte nachhaltige Ertrag zu multiplizieren ist, liegt zwischen 3 und 7. Handelt es sich um ein Unternehmen, dass ausgesprochen profitabel ist, ohne unternehmerisches Risiko, und gibt es zahlreiche Kaufinteressenten, so können Sie mit dem Faktor 7 rechnen. Ist die Unternehmensnachfolge mit erheblichen Risiken verbunden und lässt sich das Unternehmen nur schwer veräußern, dann sollten Sie als Erwerber nur das 3fache des nachhaltigen Ertrages akzeptieren. Letztlich ist auch entscheidend, wie die finanzierende Bank den Unternehmenswert einschätzt.

Basis ist jedoch stets auch die Durchführung einer eingehenden Unternehmensanalyse (due diligence)

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